PF
AR
Da dies ein Pflichtfeld ist, muss hier ein Eintrag vorgenommen werden. War bzw. ist der Jugendliche nicht arbeitslos gemeldet, tragen Sie hier die Ziffer Null (0) ein. Als Beschäftigung zählt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Eine Maßnahme der Arbeitsagentur bzw. einer ARGE kann in diesem Sinne aber auch als Beschäftigung gemeint sein, allerdings nur dann, wenn die gemeldete Arbeitslosigkeit unterbrochen wird.
Aufsuchend meint, dass das Erstgespräch außerhalb der Büroräume stattfindet. Wichtig ist hier die „Geh- Struktur“ (die Mitarbeiter/innen der KA gehen hin zum Jugendlichen).
Merkmale sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen werden hier unter dem Begriff Benachteiligungsmerkmale zusammenfassend dargestellt.
Sie haben an der Fallakte eine Veränderung vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Veränderungen des Datenbestandes für den Jugendlichen im Rahmen der informellen Selbstbestimmung nachvollziehbar sein müssen.
Hierzu soll dem Jugendlichen ein ausgedrucktes Exemplar der Fallakte in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch bei dem Übergang in eine neue Phase, ausgehändigt werden.
Die Frage nach der Schulpflicht bezieht sich nicht auf eine eventuelle Berufsschulpficht.
Die Angaben zum Status des jungen Menschen werden im Rahmen der
Eingangsanamnese erhoben und sollen im weiteren Verlauf nicht
aktualisiert werden. Eingaben zur Schulpflicht werden gesondert
abgefragt.
Optionen, die mit "Alteinträge" eingeleitet werden, wurden
überarbeitet und sollten vermieden bzw. neu zugewiesen werden.
Der Zugangsweg beschreibt den Initiator zur bzw. für die
Kontaktaufnahme zum Jugendlichen.
Sollte hier der Zugangsweg "allgemeinbildende Schule" ausgewählt sein, ist eine Übergangsprognose
notwendig (klicken sie ggf. "speichern" damit der Abschnitt
Übergangsprognose aktiviert wird).
Die jeweiligen Optionen unter
"Alteinträge" wurden überarbeitet und sollten vermieden bzw. neu
zugewiesen werden.
Je nach Bedarf ausschließlich zu Ihrer eigenen Benutzung. Fließt nicht in die Auswertung ein.
Je nach Bedarf ausschließlich zu Ihrer eigenen Benutzung. Fließt nicht in die Auswertung ein.
Je nach Bedarf ausschließlich zu Ihrer eigenen Benutzung. Fließt nicht in die Auswertung ein.
Je nach Bedarf ausschließlich zu Ihrer eigenen Benutzung. Fließt nicht in die Auswertung ein.
Je nach Bedarf ausschließlich zu Ihrer eigenen Benutzung. Fließt nicht in die Auswertung ein.
Je nach Bedarf ausschließlich zu Ihrer eigenen Benutzung. Fließt nicht in die Auswertung ein.
Die Staatsangehörigkeit des Jugendlichen dient als Indikator für einen Migrationshintergrund.
Die Muttersprache des Jugendlichen dient als Indikator für einen Migrationshintergrund.
Diese Angabe wird nicht direkt bei den Eltern des Jugendlichen erhoben, da es einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde und schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht beeinträchtigt (§ 4, Abs. 2 BDSG).
Begründung: Diese Frage unterstützt die These des Migrationshintergrundes (vgl. Muttersprache), der nach Forschungserkenntnissen einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Benachteiligung aufweist. Zudem können Aussagen über die Klientenstruktur der Kompetenzagenturen getroffen werden und die in den Förderrichtlinien des Programms vorgesehene Zielgruppen- und Zugangssteuerung der Kompetenzagenturen ermöglicht werden.
Diese Angabe wird nicht direkt bei den Eltern des Jugendlichen erhoben, da es einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde und schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht beeinträchtigt (§ 4, Abs. 2 BDSG).
Begründung: Diese Frage unterstützt die These des Migrationshintergrundes (vgl. Muttersprache), der nach Forschungserkenntnissen einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Benachteiligung aufweist. Zudem können Aussagen über die Klientenstruktur der Kompetenz- agenturen getroffen werden und die in den Förderrichtlinien des Programms vorgesehene Zielgruppen- und Zugangssteuerung der Kompetenz- agenturen ermöglicht werden.
Da der Jugendliche Teil der Familie ist, darf er hierzu Auskünfte geben. Im Weiteren siehe Begründung zu "Migrationshintergrund" - die sozioökonomische Lage der jungen Menschen und das Phänomen Benachteiligung werden nach gegenwärtigen Untersuchungen ebenfalls in Verbindung gebracht.
Hierbei handelt es sich um eine besondere Art personenbezogener Daten (§ 3, Abs. 9 BDSG), auf die in der Einwilligungserklärung ausdrücklich hingewiesen wird (§ 4a, Abs. 3 BDSG). Dieser Bereich darf nur ausgefüllt werden, wenn ein ärztliches Gutachten oder ähnliches vorliegt (§ 28, Abs. 7 BDSG) - eine Laiendiagnose ist unzulässig.
Bestätigen Sie das Vorliegen eines ärztliches Gutachten oder ähnliches explizit im zugehörigen Feld.
Hierbei handelt es sich um eine besondere Art personenbezogener Daten (§ 3, Abs. 9 BDSG), auf die in der Einwilligungserklärung ausdrücklich hingewiesen wird (§ 4a, Abs. 3 BDSG). Dieser Bereich darf nur ausgefüllt werden, wenn ein ärztliches Gutachten oder ähnliches vorliegt (§ 28, Abs. 7 BDSG) - eine Laiendiagnose ist unzulässig.
Bestätigen Sie das Vorliegen eines ärztliches Gutachten oder ähnliches explizit im zugehörigen Feld.
Aufgrund der verschiedenen Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern sind hier die zentralen Schulformen und -stufen aufgeführt. Wählen Sie bitte die Bezeichnung, die am ehesten der derzeit vom Jugendlichen besuchten Schule entspricht.
Dokumentieren Sie hier weitere Ausbildungen entsprechend des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe.
Dokumentieren Sie hier abgebrochene Ausbildungen entsprechend des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe.
Dokumentieren Sie hier weitere Ausbildungen entsprechend des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe.
Dokumentieren Sie hier abgebrochene Ausbildungen entsprechend des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe.
Dokumentieren Sie hier in kurzen Stichworten weitere Jobs/Tätigkeiten des Jugendlichen. Beachten Sie dabei die Einhaltung des Datenschutzes.
Aufgrund der verschiedenen Bezeichnungen für die Schulabschlüsse in Bundesländern sind hier die zentralen Abschlüsse aufgeführt. Wählen Sie bitte den Schulabschluss, der am ehesten dem Schulabschluss des Jugendlichen entspricht.
Tragen Sie hier die Dauer der Arbeitslosigkeit nach der letzten Erwerbstätigkeit (Job) ein.
Tragen Sie hier bitte die primäre Zielsetzung ein. Weitere Zielsetzungen können im freien Textfeld vermerkt werden.
Tragen Sie hier bitte weitere Zielsetzungen der Kompetenzfeststellung ein.
Zusätzlich können Sie hier ergänzende Informationen zu den biographischen Daten sowie z.B. Veränderungen gegenüber der Eingangsanamnese erfassen. Beachten Sie dabei bitte die Einhaltung des Datenschutzes, z.B. bzgl. besonderer personenbezogener Daten.
Unter "Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Kompetenzfeststellung" kann nur eine Angabe gemacht werden - hier ist das, bezogen auf den Fall, bedeutsamste Verfahren anzuklicken
Dieser Abschnitt stellt kein Kompetenzfeststellungsverfahren bereit. Erfasst werden nur Ergebnisse der Kompetenzfeststellung. Machen Sie hier auf der Grundlage der vorliegenden Dokumente zur Kompetenzfeststellung (z.B. Gutachten) Angaben nur zu den Kompetenzen des Jugendlichen, die tatsächlich im Kompetenzfeststellungsverfahren gemessen wurden. Felder, zu denen keine Informationen vorliegen, bitte nicht ausfüllen!
Diese Frage bezieht sich nicht nur auf die Jugendlichen mit Migrationshintergrund, sondern auch auf die deutschen Jugendlichen.
Wählen Sie hier bitte eine Kategorie zur Einschätzung aus.
Wählen Sie hier bitte die grundsätzliche Form des Angebots aus. Konkret beschreiben können Sie das Angebot im Feld "Art der Unterstützung".
Beschreiben Sie hier bitte das konkrete Angebot (z.B. Nachhilfeunterricht Englisch)
Wählen Sie hier bitte die grundsätzliche Form des Angebots aus. Konkretisieren können Sie das Angebot in der Auswahlliste "Art der Unterstützung".
Wählen Sie hier bitte eine konkretere Beschreibung des Angebotes aus.
Wählen Sie hier bitte die grundsätzliche Form des Angebots aus. Konkretisieren können Sie das Angebot in der Auswahlliste "Angebote im Bereich".
Wählen Sie hier bitte eine konkretere Beschreibung des Angebotes aus.
Wählen Sie hier bitte die grundsätzliche Form des Angebots aus. Konkretisieren können Sie das Angebot in der Auswahlliste "Art der Unterstützung".
Wählen Sie hier bitte eine konkretere Beschreibung des Angebotes aus.
Fassen Sie in dieser Dokumentation bitte die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung als Basis für die Förderplanung zusammen.
Die freie Dokumentation wird im Rahmen der Anonymisierung der Akte gelöscht, da die datenschutzrechtliche Relevanz der Inhalte nicht automatisch bewertet werden kann.
Die freie Dokumentation gibt Ihnen Raum, die Ziele des Förderplanes darzustellen und nach Beendigung der Unterstützungsangebote das Erreichen der Ziele zu bewerten.
Die freie Dokumentation wird im Rahmen der Anonymisierung der Akte gelöscht, da die datenschutzrechtliche Relevanz der Inhalte nicht automatisch bewertet werden kann.
Die freie Dokumentation gibt Ihnen Raum, den Fall aus professioneller Sicht umfangreicher zu bewerten.
Die freie Dokumentation wird im Rahmen der Anonymisierung der Akte gelöscht, da die datenschutzrechtliche Relevanz der Inhalte nicht automatisch bewertet werden kann.
In welcher Klasse ist der Jugendliche von der Schule abgegangen?
Wenn ein Bedarf zur Förderung eingetragen und ein Förderplan für den Jugendlichen erstellt wurde, gilt der Jugendliche als ins CM aufgenommen und wird dementsprechend als Case-Management-Kunde bei den Auswertungen berücksichtigt.
Die Angabe zur Beendigung sieht drei Optionen vor. Dabei sind eine reguläre Beendigung und auch eine vorzeitige Beendigung positiv konnotiert. Für letztere als auch für einen Abbruch sind Gründe anzugeben.
Angaben zur Vermittlung geben in der Auswertung Auskunft über die Vermittlungssituation der Jugendlichen. Nach der Vermittlung beginnt die Phase der Nachbetreuung.
Erst nach der stattgefundenen Nachbetreuung gilt das Case-Management als abgeschlossen.
Angaben zur familiären Situation sind für das Gesamtbild der Situation des Jugendlichen notwendig. Benachteiligung aufweist. Zudem können Aussagen über die Klientenstruktur der Kompetenzagenturen getroffen werden und die in den Förderrichtlinien des Programms vorgesehene Zielgruppen- und Zugangssteuerung der Kompetenzagenturen ermöglicht werden.
Erfassen Sie persönliche Daten zur Identifikation eines Sorgeberechtigten nur im Sinne einer Kontaktperson bei minderjährigen Klienten.
An dieser Stelle hat die Case-Managerin bzw. der Case-Manager die Möglichkeit, das weitere Vorgehen in der Arbeit mit dem Jugendlichen zu bestimmen, indem sie bzw. er die Notwendigkeit zur Kompetenzfeststellung und zur eventuellen Übernahme des Jugendlichen ins Case-Management begründet. Wenn es kein Bedarf an Case-Management besteht, gilt der Jugendliche als Beratungskunde und wird dementsprechend bei den Auswertungen als Beratungsfall erfasst.
In der Abschlussbewertung werden zum einen Daten zum Verlauf bzw. zur Beendigung des Case-Managements erfasst. Zum anderen wird die Zielerreichung im Hinblick auf die soziale und berufliche Integration des Jugendlichen dokumentiert. Während es sich bei der beruflichen Integration um objektiv messbare Größen (z.B. erworbene Abschlüsse) handelt, steht bei der sozialen Integration die Einschätzung der Case-Managerin bzw. des Case-Managers im Mittelpunkt. An dieser Stelle soll sie bzw. er ausgehend von den Erkenntnissen aus der längerfristigen Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen die Intensität und Stabilität der persönlichen und gesellschaftlichen Bezugssysteme des Jugendlichen beurteilen.
Zum Schluss ist eine Prognose der Case-Managerin bzw. des Case-Managers gefragt. Hier soll sie bzw. er eine perspektivische Einschätzung der beruflichen und sozialen Integration des Jugendlichen geben. Bei der Abschlussbewertung ist es zu empfehlen, die Selbsteinschätzung des Jugendlichen mit einzubeziehen. Im Rahmen des Datenmonitorings können Aussagen zur Zielereichung sowohl auf Ebene des Programms als auch der Kompetenzagenturen getroffen werden. Zum einen kann durch die festgelegten Indikatoren die Zielerreichung in Bezug auf die berufliche und soziale Integration überprüft werden. Zum anderen kann die Nachhaltigkeit im Hinblick auf die berufliche und soziale Integration der Jugendlichen festgestellt werden.
In der Abschlussbewertung werden die Beendigung des Case-Managements im Sinne der regulären Beendigung oder des Abbruchs sowie die Vermittlung der Jugendlichen dokumentiert. Es handelt sich um eine formale Beendigung des Case-Managements, die nur die Vermittlungssituation der jungen Menschen darstellt und die Nachbetreuungsphase gar nicht berücksichtigt.
Erst nach Ablauf der in der Abschlussbewertung individuell festzulegenden Nachbetreuungszeit ist der Fall abgeschlossen und beginnt die Löschfrist der Akte nach den Bestimmungen des Datenschutzes. Vor Löschung wird der Fall nochmals der Administratorin bzw. dem Administrator der Kompetenzagentur vorgelegt. Nach Löschung verbleiben nur noch anonymisierte Daten im System, die nicht mehr veränderbar sind.
Die individuelle Förderplanung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst soll auf der Grundlage der individuellen Ausprägungen von Kompetenzen der Förderbedarf des Jugendlichen definiert werden. Danach werden ausgehend vom Förderbedarf konkrete Unterstützungsangebote für den Jugendlichen bestimmt. Für die bessere Strukturierung der Unterstützungsleistungen werden diese den folgenden vier Bereichen zugeordnet: allgemein bildender, berufsvorbereitender, beruflicher und lebensweltorientierter Bereich. Machen Sie bitte nur Angaben zu den für den Jugendlichen relevanten Unterstützungsbereichen. Pro Fall können mehrere Förderpläne angelegt werden. Die Förderplanung sollte ausgedruckt und vom betreuten Jugendlichen wie auch von der Case-Managerin bzw. vom Case-Manager unterzeichnet werden.
Im Abschnitt „Kompetenzfeststellung“ werden zunächst Angaben zu den durchgeführten Verfahren gemacht und danach die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung dokumentiert. Da in den Kompetenzagenturen unterschiedliche Kompetenzfeststellungsverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. Rechen- und Lesekompetenz oder Interessen und Neigungen) zum Einsatz kommen, sieht dieser Abschnitt eine differenzierte Zusammenfassung der Ergebnisse der eingesetzten Kompetenzerfassung vor. Es kann sein, dass nicht zu allen Feldern auch tatsächlich Ergebnisse vorliegen. Deshalb bitten wir die Case-Managerin bzw. den Case-Manager, auf der Grundlage der vorliegenden Dokumente zur Kompetenzfeststellung (Gutachten u.a.) Angaben nur zu den Kompetenzen des Jugendlichen zu machen, die tatsächlich im Kompetenzfeststellungsverfahren gemessen wurden. Felder, zu denen keine Informationen vorliegen, bitte nicht ausfüllen!
Um möglichst objektive Auskunft zum Entwicklungsstand der einzelnen Kompetenzbereiche des Jugendlichen zu bekommen, wurde bei der Kompetenzfeststellung eine weitgehende Kategorisierung und Standardisierung der Kompetenzen vorgenommen. Dabei handelt es sich um folgende Kompetenzbereiche: ausbildungs- und berufsbezogene Kompetenzen sowie soziale und personale Kompetenzen. Die Ausprägungen der einzelnen Kompetenzen werden nach einem Antwortschema von „stark ausgeprägt“ bis „sehr schwach ausgeprägt“ beschrieben. Beachten Sie bitte folgende Erläuterungen zu den Ausprägungsstufen:
Die Darstellung der Kompetenzen ist am im 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung dargestellten Modell der so genannten Leitkompetenzen oder basalen Kompetenzen orientiert und wurde erweitert um Dimensionen aus dem Kriterienkatalog Ausbildungsreife. Die Kompetenzeinteilung in der Fallakte bildet Schwerpunkte (Ausrichtungen) der unterschiedlichen Kompetenzfeststellungsverfahren in der Berufsausbildungs- und Beschäftigungsförderung ab.
„Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Kompetenzfeststellung“ kann nur eine Angabe gemacht werden – hier ist das, bezogen auf den Fall, bedeutsamste Verfahren anzuklicken. Unter „Art des Verfahrens“ sind Mehrfachantworten möglich, so dass alle eingesetzten Kompetenzfeststellungsverfahren berücksichtigt werden können. Die „Ergebnisse der Kompetenzfeststellung“ beziehen sich auf die Ergebnisse aller Kompetenzfeststellungsverfahren.
In diesem Abschnitt werden die Ihnen aus dem Case-Management
vertrauten Schritte - Kompetenzfeststellung und Förderplanung -
abgebildet und nur die Jugendlichen erfasst, die ins Case-Management
aufgenommen wurden.
Durch die exakte Abbildung Schritte kann
Datenmonitoring der Prozess des Case-Managements plausibel dargestellt
und besser begleitet werden. Zum einen kann durch die Erfassung der
quantitativen Größen des Case-Mangements (z.B. Dauer) der Personalbedarf
besser definiert werden. Zum anderen ist es möglich, durch die
festgelegten qualitativen Indikatoren die einzelnen Phasen des
Case-Managements (z.B. Kompetenzfeststellung) zielorientiert und
effizient zu gestalten. Darüber hinaus sollen wichtige Erkenntnisse zur
Vermittlungslage der Jugendlichen gewonnen werden. Ausgehend davon kann
eine bedarfsgerechte Angebotsplanung und -initiierung erfolgen.
Dieser Abschnitt verschafft einen Überblick über die biografische
Situation des Jugendlichen. Dabei werden mehrere Aspekte der schulischen
Entwicklung sowie der Berufs- und Arbeitssituation erfragt, die für die
Übergänge Schule – Ausbildung – Arbeitswelt von besonderer Bedeutung
sind. Die differenziert erfassten biografischen Daten stellen eine
wichtige Arbeitsgrundlage mit dem Jugendlichen dar: Zum einen gewähren
diese einen detaillierten Einblick in die Sozialisationsspezifika des
Jugendlichen und zum anderen ermöglichen sie eine weitgehende
Strukturierung des Arbeitsprozesses.
Im Rahmen des programmweiten
Datenmonitorings werden soziodemografische Strukturmerkmale sowie
Entwicklungsbedingungen der Jugendlichen erfasst und eine bessere
Zielgruppensteuerung angestrebt. Durch die Ermittlung der Merkmale der
Klienten der Kompetenzagenturen kann zum einen die Zielgruppe der
besonders benachteiligten Jugendlichen im Case-Management abgegrenzt
werden. Zum anderen kann dadurch der Koordinationsbedarf im Rahmen der
Kompetenzagentur festgestellt werden.
In diesem Abschnitt werden zunächst persönliche Daten der Jugendlichen erfasst. Danach werden Angaben zum Migrationshintergrund, zur familiären und gesundheitlichen Situation sowie zur sozialen Lage des Heranwachsenden gemacht. Diese bilden eine Ausgangsbasis für die weitere Beratung des Jugendlichen und für die eventuelle Übernahme ins Case-Management.
Die Kontaktdaten und Kundennummern von ARGE/Optionskommune, Agentur für Arbeit, Jugendamt, Schule, Gerichtshilfe und weiteren Institutionen dienen als Arbeitshilfe in der Kompetenzagentur und werden nicht durch das zentrale Datenmonitoring eingelesen und ausgewertet.
Angaben über die jeweiligen Zuständigkeiten sind für die bessere Einordnung und Nutzung der Klientendaten in der Kompetenzagentur wichtig. Im Rahmen des programmweiten Datenmonitorings werden z.B. unterschiedliche Zugangswege der Jugendlichen ermittelt. Durch die Erfassung dieser können informelle Zugänge (unmittelbares Umfeld) sowie institutionelle Zugänge abgebildet werden. Ausgehend von diesen Informationen kann der Koordinationsbedarf und -aufwand der Kompetenzagentur und der einzelnen Institutionen abgestimmt werden.
Falls im Laufe des Case-Managements die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter in der Kompetenzagentur wechselt, so wird das Feld „Name der zuständigen Mitarbeiterin/des zuständigen Mitarbeiters in der Kompetenzagentur“ automatisch durch WASKA angepasst.
Bitte geben Sie den Zeitraum an, über den Sie die Auswertung durchführen wollen. Wählen Sie "Keine Auswahl", wenn Sie keine Einschränkung der entsprechenden Kategorie wünschen, und über einen unbeschränkten Zeitraum auswerten wollen.
Durch die folgenden Auswertungen können Sie einige wichtige Aussagen über die Jugendlichen in Ihrer Kompetenzagentur treffen. Die Auswertungen beziehen sich sowohl auf alle im System erfassten Jugendlichen als auch nur auf die Jugendlichen, die sich im Case-Management befinden oder Case-Management abgeschlossen haben. Neben den nachfolgenden Auswertungsfunktionen besteht die Möglichkeit des Datenexports und der differenzierten Auswertungen in anderen Programmen.
Der Migrationshintergrund wird im diesem Fall anhand eines wichtigen Indikators, nämlich der Muttersprache des Jugendlichen ausgewertet.
Diese Auswertung wird nur über die Angaben des Förderbedarfs in der Förderplanung geführt. Die tatsächliche Anzahl der eingetragenen Unterstützungsangebote wird nicht berücksichtigt.
Als Nicht-Erwerbspersonen gelten Personen, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind. Eine schulische Ausbildung wird angenommen, wenn sich der Jugendliche bei der Eingansanamnese noch in der Schule befunden hat.
Unter Case-Management-Kunden werden Jugendliche erfasst, bei denen ein Förderbedarf im Abschnitt „Förderplanung“ definiert wurde. Wenn es keinen Bedarf an Case-Management gibt, gilt der Heranwachsende als Beratungskunde und wird dementsprechend in der Auswertung berücksichtigt.
Bei den Zugängen zur Kompetenzagentur werden sowohl formelle bzw. institutionalisierte Wege (z.B. Schule, Jugendamt) als auch informelle Wege (z.B. Lehrer, Freunde) ermittelt.
Durch die Funktion "erweiterte Suche" haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit, bestimmte Fallakten auszuwerten. Sie können Ihre Fallakten nach Geschlecht, Status der Jugendlichen und Zeitraum der Betreuung suchen und die angezeigten Fallakten anschließend über die Aktion "Auswahl auswerten" auswerten.
Anerkannte Behinderung bedeutet Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20%.
Fallakten werden als inkonsistent bezeichnet, wenn die Informationen zum Status des Falls (z.B. Beratungs- oder Case-Management-Kunde, Case-Management beendet), oder Datumsangaben unvollständig sind. Dies kann Auswirkungen auf die entsprechenden Auswertungen haben.
Zum Identifizieren von inkonsistenten Fallakten steht im Menü der Punkt "Inkonsistente Fallakten" zur Verfügung. Mit dieser Funktion haben Sie die Möglichkeit, Fallakten in der Übersicht anzeigen zu lassen, die beispielsweise das Datum des Erstgesprächs nicht gesetzt haben. Weitere Arten von Inkonsistenten sind hier möglich.
Administratoren können anhand der Übersicht die Fälle der zuständigen Case-Managerinnen und Case-Manager zuordnen und auf die Behebung der Inkonsistenzen hinweisen. Case-Manager können die inkonsistenten Fälle direkt beheben.
Kennen und Erörtern eigener Rechte, Bedürfnisse und Interessen, Beschreiben von deren Grenzen; Nachweis eigener Erfahrungen mit selbständiger Planung und selbständigen Handeln.
Wir bitten, die Evaluationsnummer unbedingt einzutragen, wenn der junge Mensch bereit ist, an der Evaluation teilzunehmen und zustimmt, dass die anonymisierten Angaben der Fallakte personenbezogen mit ausgewertet werden dürfen
Die Evaluationsnummer setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dem Förderkennzeichen der Koordinierungsstelle (bzw. Kompetenzagentur) und einer individuellen Ergänzung für den jungen Menschen.
Vergleichen Sie hierzu die von der Evaluation per E-Mail versendete ausführliche Beschreibung des gewünschten Vorgehens.
Süchte, Verschuldung, familiäre Verpflichtungen
Aufsuchend meint, dass das Erstgespräch ausßerhalb der Büroräume stattfindet. Wichtig ist hier die "Gehstruktur" (die Mitarbeiter/innen de KA gehen hin zum Jugendlichen).