PF
Für das Berichtswesen sind wir gegenüber dem BMFSFJ verpflichtet, Angaben über den Status des Programms zu machen. Um an dieser Stelle die Transparenz zu erhöhen, sind die entsprechenden Felder markiert.
Die vorhandenden Kooperationsbezüge werden in diesem Abschnitt im Hinblick auf einzelne Kooperationspartner und die Art der Zusammenarbeit erfasst. Alle für die JMD relevanten Institutionen sind aufgelistet und Sie können zu jeder Institution eine Beschreibung der Kooperation vornehmen. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Angabe, ob die Institution vorhanden ist und wenn ja, ob sie Kooperationspartner ist. Nur für die Institutionen, die als Kooperationspartner klassifiziert werden, erfolgt eine Detailbewertung. Die Art und Form der Kooperation, gemeinsame Aktivitäten und Einflussmöglichkeiten auf die Angebote des Kooperationspartners werden über eine Selbsteinschätzung (von ""trifft zu bis ""trifft nicht zu"") beschrieben.
Der Zeitraum bezieht sich auf ein Kalenderjahr und beginnt z.B. am 1.1.2011/2012/2013.
Der Zeitraum bezieht sich auf ein Kalenderjahr und endet z.B. am 31.12.2011/2012/2013.
Die Angaben beziehen sich nur auf die im KJP-Programm II.18 geförderten Personen.
Bei den Hauptamtlichen werden die bewilligten Stellenanteile (mit maximal zwei Stellen nach dem Komma) eingetragen.
Tragen Sie bitte ein, wie sich die Arbeitsanteile auf die einzelnen Arbeitsbereiche in Ihrem JMD verteilen. Machen Sie bitte diese Angaben nur für die hauptamtlichen MitarbeiterInnen. Die Summe aller Bereiche soll 100% betragen.
Die Angaben beziehen sich nur auf die im KJP-Programm II.18 geförderten Honorarkräfte.
Bei den Honorarkräften sollen die entsprechenden Stellenanteile auf das Jahr bezogen in Vollzeitstellen umgerechnet werden. Beispiel für Honorarkräfte:
Die Kommunale Verwaltungsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) geht bei einer vollen Stelle im öffentlichen Dienst (38,5 Std./Woche) von 1.577 Jahresarbeitsstunden bei 204,7 Nettoarbeitstagen aus. D.h. eine Honorarkraft, die im Jahr zum Beispiel an 40 Tagen jeweils 3 Stunden gegen Entgelt arbeitet, kommt insgesamt auf 120 Jahresarbeitsstunden; dies entspricht 120 : 1.577 = 0,076 Stellenanteile. Bitte tragen Sie max. drei Stellen nach dem Komma ein.
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen erhalten im Gegensatz zu Honorarkräften kein Honorar, sondern können ggf. eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Tragen Sie bitte ein, ob bei Ihrem Träger die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) angesiedelt ist. Dieses Feld muss nur dann ausgefüllt werden, wenn Ihr JMD einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin von der OBS übernommen haben.
Falls bei Ihrem Träger die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) angesiedelt ist, tragen Sie bitte die Anzahl der Beratungsfälle im vergangenen Jahr ein.
Die vorhandenden Kooperationsbezüge werden in diesem Abschnitt im Hinblick auf einzelne Kooperationspartner und die Art der Zusammenarbeit erfasst. Sie können sich hier auf die für Ihre Arbeit wesentlichen Kooperationspartner beschränken. Alle für die JMD relevanten Institutionen sind aufgelistet und Sie können zu jeder Institution eine Beschreibung der Kooperation vornehmen. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Angabe, ob die Institution vorhanden ist und wenn ja, ob sie Kooperationspartner ist. Nur für die Institutionen, die als Kooperationspartner festgelegt wurden, erfolgt eine Detailbewertung. Die Art und Form der Kooperation, gemeinsame Aktivitäten und Einflussmöglichkeiten auf die Angebote des Kooperationspartners werden über eine Selbsteinschätzung (von "trifft zu" bis "trifft nicht zu") beschrieben.
Tragen Sie bitte ein, wie viele Informationsveranstaltungen, Vorträge, Workshops u.a. im Rahmen der interkulturellen Öffnung durchgeführt wurden.